Okt 07 4

So geschehen im September 2005 in Mainz. Auch Tempolimits wurden von dem jugendlichen Sünder missachtet. Vom Gericht wurden nun jedoch die Polizeibeamten, die dieses gefährliche Treiben beenden wollten, verurteilt. Sie haben auch nach Auffassung des Berufungsgerichts ihre Kompetenzen überschritten. Da sie als Bundespolizisten nicht zuständig waren, hätten sie lediglich den Kollegen der Mainzer Polizei Bescheid geben dürfen.

Leider wird der Sachverhalt nur auf die Ordnungswidrigkeit reduziert. Eine Befugnis oder gar die Pflicht, zur Abwehr einer erheblichen Gefahr sofort einschreiten zu müssen, scheint gar zu abwegig.

Ganz ehrlich Leute, das ist doch ein Witz, ein ganz schlechter noch dazu! Demnächst bekommen solche Spinner noch Geleitschutz, weil man sich zwar sorgen aber nicht einschreiten darf.

Wäre das im Gegensatz zu Onlinedurchsuchungen, Flugzeugabschüssen und der Abschaltung gefährlicher Internetseiten nicht endlich mal was sinnvolles, was es zu regeln gilt???

Sag was dazu ...